Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Internetseite www.ovg-online.de mit ihren Unterseiten.

Die Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH bemüht sich, ihre Internetseiten im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unsere Internetseiten sind teilweise mit den Anforderungen der BbgBITV in Verbindung mit der harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 (Konformitätsstufen A und AA) vereinbar.

Folgende Inhalte sind derzeit noch nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente:
    Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
  • Die Internetseite verlinkt an verschiedenen Stellen auf Angebote externer Anbieter. Hierbei handelt es sich um Angebote von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben und die teilweise nicht in den Geltungsbereich der BbgBITV fallen. Ihre Hinweise zu diesen Inhalten leiten wir jedoch gern an die betreffenden Anbieter weiter.

Kompatibilität mit Browsern

Unsere Internetseiten sind so konzipiert, dass sie mit den aktuellen Browsern kompatibel sind.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Dann wenden Sie sich bitte an:

Oberhavel Holding Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Unternehmenskommunikation
Annahofer Straße 1a
16515 Oranienburg
E-Mail:
Telefon: (03301) 699-370

Bitte senden oder nennen Sie uns dazu den Link zu der Seite, auf der Sie die nicht barrierefreien Inhalte gefunden haben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von drei Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg wenden. Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgender Adresse:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail:
Telefon: (0331) 866-5048

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.06.2025 erstellt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit erfolgte durch Selbstbewertung.